Ärztliche Kooperation
Seit 2004 hat der Gesetzgeber die Berufsausbübung niedergelassener Ärzte grundlegend verändert. Marktöffnung durch neuartige und vielfältige Kooperationsmöglichkeiten, erweiterte Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten, verstärkter Wettbewerb und Verteilungskämpfe sind Kennzeichen des Wandels.
Organisationsformen wie Medizinische Versorgungszentren und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften stehen im Wettbewerb zu herkömmlichen Praxen freiberuflich tätiger Ärzte.
Dazu sind Krankenhäuser durch die Zulassung des Fremdbesitzes von Arztpraxen in den Wettbewerb mit niedergelassenen Ärzten eingetreten. Ihr Interesse gilt nicht nur der Erhaltung und Gewinnung von Zuweisungen, sondern auch der Gewinnung von Marktanteilen.
Für Praxisinhaber und Krankenhäuser ist Handlungsbedarf gegeben, um zu den Gewinnern der gesundheitspolitischen Entwicklung zu gehören.
Wir beraten in Strategie, Anbahnung, Verhandlungsführung und Konzeption ärztlicher Kooperation.

